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   BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10   

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https://dejure.org/2011,12526
BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10 (https://dejure.org/2011,12526)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - V ZB 247/10 (https://dejure.org/2011,12526)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10 (https://dejure.org/2011,12526)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei Nichtvornahme aller notwendigen Anstrengungen zur Beschaffung von Ersatzpapieren durch die Ausländerbehörde vorliegen; Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen kann bei Nichtvornahme aller notwendigen Anstrengungen zur Beschaffung von Ersatzpapieren durch die Ausländerbehörde vorliegen; Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 11 Wx 38/09

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
    Zum einen sind die Ausländerbehörden gehalten, Haftsachen jedenfalls in den verbleibenden Werktagen zügig zu bearbeiten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 11 Wx 38/09, juris Rn. 14; OLG München, FGPrax 2005, 276, 278).
  • OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
    Zum einen sind die Ausländerbehörden gehalten, Haftsachen jedenfalls in den verbleibenden Werktagen zügig zu bearbeiten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 11 Wx 38/09, juris Rn. 14; OLG München, FGPrax 2005, 276, 278).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 83 Abs. 2, § 81 Abs. 1, § 430 FamFG; unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, den Kreis Steinfurt als diejenige Körperschaft, der der Beteiligte zu 2 angehört, zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, juris Rn. 18).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
    Ein Verstoß kann vorliegen, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10 Rn. 18, juris), und führt dazu, dass die Haft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht mehr weiter aufrechterhalten werden darf (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 Rn. 16 mwN, juris; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 21).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
    Ein Verstoß kann vorliegen, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10 Rn. 18, juris), und führt dazu, dass die Haft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht mehr weiter aufrechterhalten werden darf (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 Rn. 16 mwN, juris; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 21).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 205/09

    Abschiebehaftverfahren: Erneute Prüfung eines Abschiebungshindernisses durch das

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
    Ein Verstoß kann vorliegen, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen (Senat, Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10 Rn. 18, juris), und führt dazu, dass die Haft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht mehr weiter aufrechterhalten werden darf (Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 205/09 Rn. 16 mwN, juris; HK-AuslR/Keßler, § 62 AufenthG Rn. 21).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - V ZB 247/10
    Dies schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10 Rn. 13, juris).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    Die Abschiebungshaft muss auch während des Laufs der Drei-Monats-Frist des § 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt und die Abschiebung ohne unnötige Verzögerung betrieben werden (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, Rn. 7, juris).

    Ein Verstoß kann vorliegen, wenn die Ausländerbehörde nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, um Ersatzpapiere zu beschaffen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, Rn. 7, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10 Rn. 18, juris; Beschluss vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 239).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 2/13

    Abschiebungshaftsache: Beachtung des Beschleunigungsgebots nach Ablehnung des

    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitende Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen (BVerfGE 20, 45, 49 f.; 46, 194, 195) schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, Rn. 7, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, Rn. 13, juris).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 25/13

    Beschleunigungsgebot für eine Ausländerbehörde bzgl. der Beschaffung von

    In diesem Fall darf die Haft aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht aufrechterhalten oder verlängert werden (vgl. zum Ganzen Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, juris Rn. 6 ff., vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 15 f., und vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 113/19

    Voraussetzungen für die Darlegungspflicht zur Erteilung eines Haftbefehls gegen

    aa) Das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, juris Rn. 13; vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 9/19

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung gegen den

    Die beteiligte Behörde hat nämlich schon während der mit dem Beschluss vom 20. Juli 2017 angeordneten Sicherungshaft und auch in den ersten beiden Monaten der hier zu überprüfenden Verlängerung dieser Haft gegen das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 GG und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK analog folgende (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 6) Beschleunigungsgebot verstoßen.
  • BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines

    Die Sicherungshaft darf deshalb nur aufrechterhalten oder - wie hier - verlängert werden, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich betreibt, und zwar - gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - mit der größtmöglichen Beschleunigung (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 104/12, juris Rn. 7; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 15; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 52/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; Verletzung des

    aa) Das Beschleunigungsgebot bei Freiheitsentziehungen schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - V ZB 56/10, juris Rn. 13, und vom 19. Mai 2011 - V ZB 247/10, juris Rn. 7), verlangt aber, dass die Abschiebungshaft auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird und die Ausländerbehörde die Abschiebung ohne unnötige Verzögerung betreibt.
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